Diese Regeln gelten ab 09. FEB 2022 in Bayern

Stand 08.02.2022

Keine Sperrstunde mehr in der Gastronomie, 3G statt 2G bei Friseuren und mehr Besucher für Sport und Kultur: Das bayerische Kabinett hat die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigten und noch einige weitere Corona-Lockerungen beschlossen.

In der Gastronomie im Freistaat entfällt die bisherige Sperrstunde ab 22 Uhr. In Wirtshäusern können Gäste damit wieder länger sitzen.

Bei Sportveranstaltungen aller Art ist nun generell wieder eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt – in Stadien und bei großen Sportveranstaltungen lag die Grenze zuletzt bei 25 Prozent. Künftig gilt eine maximale Obergrenze von 15.000 Zuschauern, bisher waren es 10.000. Und: Auch Stehplätze sind wieder erlaubt.

Bei Kulturveranstaltungen ist künftig wieder eine Auslastung von bis zu 75 Prozent möglich, zuletzt waren es 50 Prozent. Bei Sport- und Kultur-Events bleibt es bei der 2G-plus-Regel und FFP2-Maskenpflicht. In beiden Bereichen fällt die bisherige Unterscheidung zwischen regionalen und überregionalen Veranstaltungen weg. Ein Mindestabstand von 1,50 Metern wird überall empfohlen, sie sind aber nicht zwingend.

Bei Messen wird analog zu diesen Zuschauer-Erweiterungen die tägliche Besucherobergrenze von 12.500 auf nunmehr 25.000 Personen erhöht. Und: Auch große Seilbahnen dürfen nun zu 75 Prozent belegt werden.

Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Nagelstudios sind ab Mittwoch auch wieder für Kunden mit einem negativen Corona-Test möglich, also nicht nur für Geimpfte und Genesene. Es gilt künftig somit die 3G-Regel und nicht wie bisher die striktere 2G-Regel.

Neu ist zudem: Besucher von Bädern, Thermen und Saunen brauchen neben einem Impf- oder Genesenennachweis künftig keinen zusätzlichen Test mehr. Es gilt also künftig die 2G-Regel und nicht mehr 2G plus.

Mit den Lockerungen geht Bayern über die bisherigen Absprachen von Bund und Ländern hinaus. Söder hatte dies am Montag mit der – trotz Rekordinzidenzen – verhältnismäßig geringen Auslastung der Kliniken, insbesondere der Intensivstationen, mit Covid-Patienten begründet. Die nächsten Bund-Länder-Beratungen sind für kommende Woche geplant.

Testmanagement in Kitas deutlich verschärft

Eine Verschärfung der Corona-Regeln gibt es aber – und zwar in den bayerischen Kitas: Nach einer Corona-Infektion in einer Kita-Gruppe unterliegen alle übrigen Kinder an den fünf darauffolgenden Betreuungstagen einer täglichen Selbsttestnachweispflicht. Damit wird das Testmanagement in der Kindertagesbetreuung deutlich verschärft und an die Regeln in den Schulen angeglichen.

Die Eltern sollen dafür zusätzliche Berechtigungsscheine erhalten, mit denen sie kostenlose Schnelltests für den Hausgebrauch in der Apotheke erhalten. In Bayerns Kitas müssen derzeit die Eltern von Kindern, die nicht geimpft oder genesen sind, drei Mal pro Woche einen negativen Selbsttest vorlegen oder glaubhaft machen, dass das Kind negativ getestet wurde. Die Testpraxis ist deshalb wegen der fehlenden Verbindlichkeit durchaus umstritten.

Präsenzunterricht in fast allen Schulklassen weiter möglich

Ungeachtet der hohen Zahl von Corona-Infektionen in bayerischen Schulen kann der Präsenzunterricht nach Worten von Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) weitestgehend aufrechterhalten werden. 99,1 Prozent aller Klassen seien derzeit in Präsenz, sagte er am Dienstag nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. Dennoch gelte weiterhin das Prinzip der erhöhten Vorsicht. Derzeit seien 8,4 Prozent der Pooltests in Grundschulen positiv. Eine Woche zuvor habe der Anteil bei neun Prozent gelegen. Die Pooltests sollen laut Piazolo noch vor den Osterferien auf die 5. und 6. Klassen ausgeweitet werden.

Quelle: pnp.de